Lizenzbestimmungen
Aus Offenbarung 23 - wikiBeta
Permission is granted to copy, distribute and/or modify this document under the terms of the GNU Free Documentation License, Version 1.2 or any later version published by the Free Software Foundation; with no Invariant Sections, with no Front-Cover Texts, and with no Back-Cover Texts. A copy of the license is included in the section entitled "GNU Free Documentation License".
Übersetzung: Kopieren, Verbreiten und/oder Verändern ist unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License, Version 1.2 oder einer späteren Version, veröffentlicht von der Free Software Foundation, erlaubt. Es gibt keine unveränderlichen Abschnitte, keinen vorderen Umschlagtext und keinen hinteren Umschlagtext. Eine Kopie des Lizenztextes ist unter dem Titel GNU Free Documentation License enthalten.
Mit dem obigen Hinweis wird erklärt, dass die in diesem Wiki enthaltenen Artikel unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GNU FDL) stehen. Diese Lizenz erlaubt es, Artikel aus diesem Wiki anderswo zu verwenden, ohne die Zustimmung der jeweiligen Urheber einholen zu müssen. Dafür sind jedoch die Lizenzbedingungen der GNU FDL zu beachten. Als Dokument im Sinne der Lizenz gilt jeder einzelne Artikel.
Da die Lizenz aus dem US-amerikanischen Recht stammt und ursprünglich für Softwaredokumentationen entworfen wurde und nicht für ein Projekt wie O23 Wiki, ist ein gewisses Maß an Auslegung notwendig. Die aktiven Benutzer dieses Wikis arbeiten an allgemeinen Richtlinien für die Verwendung von Inhalten für das O23 Wiki. Die folgenden Bestimmungen sind deshalb als vorläufig und nicht rechtswirksam anzusehen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an den Wortlaut der GNU FDL halten.
Bitte beachten Sie, dass die Einhaltung der GNU FDL Sie nicht von der Beachtung anderer Rechte entbindet
Fragen zur Lizenz können auf kontakt_at_internet-medium.eu gestellt werden.
Inhaltsverzeichnis |
Unveränderte Kopien
Einzelne Artikel oder der gesamte Inhalt des O23 Wikis dürfen unverändert für Print- und Onlinepublikationen übernommen werden. Dabei ist der Abschnitt 2 der GFDL zu beachten. Die Kopie muss dabei vollständig erfolgen, insbesondere ist die Änderungshistorie (sprich die Namen der am Dokument beteiligten Autoren) mit zu kopieren.
Für Medien wie CDs oder DVDs mit einer Auflage von über 100 Stück gilt zusätzlich unter anderem die Forderung nach einer transparenten Kopie (Näheres siehe Sektion 3 der GNU FDL).
Modifikationen
Werden Teile eines Artikels verändert, so ist der Abschnitt 4 der GFDL zu beachten. Insbesondere muss Folgendes gegeben sein:
- Die veränderte Version oder das neue Werk muss wieder unter der GFDL lizenziert sein.
- Es muss auf die Urheberschaft des Originals hingewiesen werden.
- Es muss Zugang zu einer "transparent copy" gewährt werden (im Falle eines Artikels der Wiki-Text in Wikisyntax, HTML oder einem anderen maschinenlesbaren Format, dessen Spezifikationen frei verfügbar sind).
Praktische Anwendung in Online-Medien
Warnung: Dies ist keine Richtlinie dieses Wiki. Es ist möglich, wegen eines Lizenzverstoßes und damit einer Urheberrechtsverletzung aufgrund des Erlöschens der Lizenz zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Im Falle einer Online-Weiterverbreitung von Inhalten der Wiki berufen sich einige Nutzer auf ein informelles "Gentlemen-Agreement", das aber nur eine diskutierbare Interpretation der GFDL darstellt und dessen Nutzung daher nicht komplett anzuraten ist: Es wird dabei unterstellt, dass die Autoren damit einverstanden seien, dass statt einer wörtlichen Auslegung der Lizenz (physische Kopie aller relevanten Daten, Bereitstellung einer transparent copy) durch folgenden Satz unter jeden übernommenen Artikel (im Beispiel: Artikel XYZ) der Geist der Lizenz gewahrt bleibt.:
für Artikel
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel XYZ aus der freien Enzyklopädie Offenbarung 23 - Wiki und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In dem O23 Wiki ist eine Liste der Autoren verfügbar. |
- „XYZ“ sollte ein direkter Link auf den entsprechenden Artikel in dieses Wiki sein
- „Wiki“ sollte ein direkter Link auf die deutschsprachige Offenbarung 23 - Wiki-Hauptseite sein
- „GNU Lizenz für freie Dokumentation“ muss auf eine lokale Kopie der Lizenz verlinken.
- „Liste der Autoren“ sollte ein direkter Link auf die Versionsgeschichte des jeweiligen Artikels sein (Die Linksyntax ist obigem Beispiel entnehmbar).
Der Text sollte ein maschinen- und menschenlesbarer Text sein (kein Bild), alle Links sollten direkt auf das O23 Wiki linken (keine Umleitungen, kein JavaScript).
für Bilder
Hinweis: Das Gentlemen Agreement kann nur für Bilder angewendet werden, die unter der GNU Free Documentation License lizenziert wurden. Bilder, die unter einer Creative Commons-Lizenz stehen müssen die dort angegebenen Lizenzbestimmungen berücksichtigen. Bilder, die gemeinfrei sind, benötigen keinen zusätzlichen Hinweis.
Bilder, die auf www.jan-gaspard.net/wiki/ liegen
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Dieses Bild basiert auf dem Bild XYZ aus der freien Enzyklopädie Offenbarung 23 - Wiki und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist ABC. |
- „Wiki“ sollte ein direkter Link auf die deutschsprachige Offenbarung 23 Wiki -Hauptseite
- „Bild XYZ“ sollte ein direkter Link auf die Bildbeschreibungsseite in des deutschsprachigen Offenbarung 23 Wikis sein
- „ABC“ ist der Name des Urhebers des Fotos laut Bildbeschreibungsseite. Die Bildbeschreibungsseite kann im Regelfall durch Klick auf das entsprechende Bild aufgerufen werden.
- „GNU Lizenz für freie Dokumentation“ muss auf eine lokale Kopie mit diesem Lizenztext verlinken. Lokal bedeutet dabei, dass die Lizenz auch auf dem Server abgespeichert sein muß, auf dem das Bild hochgeladen wird.
Der Text sollte ein maschinen- und menschenlesbarer Text sein (kein Bild), alle Links sollten direkt auf das O23 Wiki linken (keine Umleitungen, kein JavaScript).
Praktische Anwendungen in Print-Medien
Derzeit ist davon auszugehen, dass in Druckpublikationen die GNU FDL ganz abgedruckt werden muss und ein Link auf eine Online-Version der Lizenz nicht genügt. Bei Tageszeitungen hat dies die Konsequenz, dass etwa im Fall einer Bildnutzung diese lizenzkonform praktisch nicht in Betracht kommt.
für Bilder
Zur Verwendung von Bildern aus dem Offenbarung 23-Wiki in gedruckten Werken muss zunächst von den Diskussionsseiten der betreffenden Bilder ermittelt werden, unter welchen Lizenzen sie jeweils zur Verfügung stehen. Bei einer Mehrfachlizensierung können je nach Bedarf eine oder mehrere der Lizenzen ausgewählt werden. Die meisten Lizenzen erfordern die Angabe der Lizenz und des oder der Bildautoren. Bei einer Veränderung des Bildes ist in der Regel auf diese hinzuweisen. Bei einer direkten Integration des Bildes in andere Werke, zum Beispiel bei einer Collage, erfordern die GFDL-Lizenz und die Creative Commons-Lizenz mit der Einschränkung Share-Alike, dass das daraus entstandene Werk ebenfalls insgesamt unter der selben Lizenz lizenziert wird wie das verwendete Bild. Bilder, die gemeinfrei (public domain) sind, können ohne irgendwelche Einschränkungen verwendet werden. Selbstverständlich kann auch der Originalautor des Bildes kontaktiert und um die Erlaubnis zur Verwendung unter anderen Bedingungen (z.B. gegen Honorar) gebeten werden.
Beispiele für mögliche Hinweistexte:
- Dieses Bild basiert auf dem Bild XYZ aus dem Offenbarung 23-Wiki von Maria Mustermann und steht unter der Creative Commons Attribution 2.5 zur Verfügung
- Autor: Maria Mustermann. Lizenziert unter Creative Commons CC-BY-SA 2.5
Zitate
Selbstverständlich darf aus diesem Wiki, genau wie aus jedem anderen Werk auch, zitiert werden. Dabei sind die im Urheberrecht festgelegten Grenzen zu beachten.
Unwiderruflich
Die Lizenz kann vom Urheber nicht gekündigt werden, es ist daher nicht möglich, eingestellte Texte und Bilder zurückzurufen.
Mängel bei der Nutzung von Offenbarung 23 - Wiki-Artikeln in anderen Medien
Entspricht die Nutzung von Artikeln nicht den Vorgaben der Lizenzbestimmungen, sollte der Fall via E-Mail an gemeldet und der betreffende Nutzer angeschrieben werden.
